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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1317863
21.02.2023|Projekt-ID 252770|Meldungsnummer 1317863|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 21.02.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac
Beschaffungsstelle/Organisator: Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest
Filiale Estavayer-le-Lac,  zu Hdn. von N01.06 160001-Jct Nyon réamén.-APR-DLT GC+BSA phases 32-53 (ID 8553), Place de la Gare 7,  1470  Estavayer-le-Lac,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 461 87 11,  Fax:  -,  E-Mail:  marchespublics.estavayer@astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N01.06 160001 - Jct Nyon réaménagement - Mandataire APR-DLT GC+BSA phases 32 à 53 (ID 8553)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  N01.06 160001

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: Groupement SIM
Name: p.a. Schopfer et Niggli S.A., Avenue de Rhodanie 40D,  1007  Lausanne,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 347'875.85 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Der Auftrag wurde für einen Betrag von CHF 323'004.50 exkl. MWSt. an die Groupement SIM, welche aus der Schopfer et Niggli S.A. in Lausanne, der IUB Engineering SA in Givisiez und der IM Maggia Engineering SA, succursale de Belfaux zusammengestellt ist, vergeben.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Zuschlag gemäss dem Artikel 21 Abs. 2 lit e LMP

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.02.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.