Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG,
zu Hdn. von
Ezgi Tokay, Bleichemattstrasse 31,
5001
Aarau,
Schweiz,
E-Mail:
ezgi.tokay@swissgrid.ch,
URL
www.swissgrid.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BIM Unterstützung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Swissgrid will im Rahmen verschiedener Netzbau-Pilotprojekte die Anwendung der BIM-Methodik inklusive Prozesse, Datenmodelle und Datenmanagement sowie den Werkzeugeinsatz mit unterschiedlichen Use Cases pilotieren.
Dazu will Swissgrid Leistungen für die direkte Betreuung der Pilotprojekte und die dazugehörigen Entwicklungen durch sieben BIM-Experten abrufen. Jeder Anbieter ist berechtigt maximal 3 Schlüsselpersonen zu offerieren. Alle vorgeschlagenen Mitarbeiter werden separat bewertet. In der Ausschreibung wird ein Mehrfachvergabe publiziert, sodass mindestens 3 und maximal 7 Anbieter beauftragt werden können. Detailliertere Informationen finden Sie im Lastenheft.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, | | 71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen, | | 71322000 - Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau, | | 71356400 - Technische Planungsleistungen, | | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, | | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: OSTAG Ingenieure AG, Bernstrasse 21,
3400
Burgdorf,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 9'046'800.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Kostendach für Gesamtauftrag gemäss Budget über alle sieben Rahmenverträge
- Name: EBP Schweiz AG, Mühlebachstrasse 11,
8032
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 9'046'800.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Kostendach für Gesamtauftrag gemäss Budget über alle sieben Rahmenverträge
- Name: pom + Consulting AG, Limmatstrasse 214,
8005
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 9'046'800.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Kostendach für Gesamtauftrag gemäss Budget über alle sieben Rahmenverträge
- Name: Drees & Sommer Schweiz GmbH, Aemtlerstrasse 201,
8003
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 9'046'800.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Kostendach für Gesamtauftrag gemäss Budget über alle sieben Rahmenverträge
- Name: Basler & Hofmann AG Ingenieure Planer und Berater, Forchstrasse 395,
8008
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 9'046'800.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Kostendach für Gesamtauftrag gemäss Budget über alle sieben Rahmenverträge
- Name: Amstein + Walthert AG, Andreasstr. 5,
8050
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 9'046'800.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Kostendach für Gesamtauftrag gemäss Budget über alle sieben Rahmenverträge
- Name: Cadmec AG, Zürcherstrasse 34,
8317
Tagelswangen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 9'046'800.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Kostendach für Gesamtauftrag gemäss Budget über alle sieben Rahmenverträge
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die vorteilhaftesten Angebote erhalten den Zuschlag.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 19.11.2022
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer
1299389
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.02.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 12
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 56 Abs.1, BöB innert 20 Tagen nach seiner Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die Gründe für die Beschwerde und die vorliegenden Beweismittel enthalten und von der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung unterzeichnet sein. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
|