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28.02.2023|Projekt-ID 252793|Meldungsnummer 1317957|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 28.02.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Bauprojekte Region Ost
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte,
Projektmanagement Region Ost,  zu Hdn. von Patrick Müller, Vulkanplatz 11, Postfach,  8048  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf.bauprojekte.ost@sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Einkauf, Supply Chain und Produktion
Einkauf Infrastruktur, Bauprojekte, Region Ost,  zu Hdn. von Hanspeter Sommer, Vulkanplatz 11, Postfach,  8048  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf.bauprojekte.ost@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

15.03.2023
Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 21.04.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Für vorbefasste Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 4.5.

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (hanspeter.sommer@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / AS35 St. Gallen, Leistungssteigerung»

1.5 Datum der Offertöffnung:

26.04.2023, Bemerkungen:  Nicht öffentlich, Datum nicht verbindlich

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.2 Projekttitel der Beschaffung

AS35 St. Gallen, Leistungssteigerung St. Gallen

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

1161198

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Das Projekt beinhaltet folgende massgebende Elemente:
- Zwei parallele Gleisachsen im Ostkopf bis Gleis 6 mit 3 DKW und 8 EW
- Rückbau Gleis 36, 48 und Ausbau W25 & W31
- Anpassungen Perronkante an östlichem Perronende 2/3 und 4/5
- Einbindung Gleis 7 an W32, Gleis 6 an W33
- Verlängerung Perronkante 7 auf PNL: 240 m
- Treppenabgang von Perron 6/7 in PU West
- 8 Signale neu positionieren
- Neubau BTG mit Stellwerk, TA und TC Anlagen
- SGF Gleis 8: Abbruch Rampe Güterschuppen und Erstellen Gleisachsabstand 4.30m

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Bahnhof St. Gallen, Gemeinde St. Gallen, Kanton St. Gallen

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.06.2023, Ende: 31.12.2031
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Aufgrund Projektverlauf

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in Ziff. 3.3 ff der Ausschreibungsbestimmungen genannten Kriterien. 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.06.2023 und Ende 31.12.2031

3. Bedingungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

nicht zugelassen

3.6 Subunternehmer

zugelassen

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1:
Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2:
Hinreichendes Qualitätsmanagement

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
N1
1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik. Die Projektreferenz muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.

N2
Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch, Französisch, Italienisch
Bemerkungen: Im Zusammenhang mit der vorliegenden Ausschreibung, publiziert die SBB die Ausschreibung auf www.simap.ch auf Deutsch und Französisch und die Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch (Amtssprache am Standort der Baute). Die Anbieterin ist berechtigt, ihr Angebot und ihre Fragen ganz oder teilweise in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) einzureichen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Sprachfassungen der Ausschreibungspublikationen gilt die deutsche Version als verbindlich. Die Verfahrenssprache (z.B. für Antworten in der Fragerunde und im Rahmen der Bereinigungen) ist Deutsch. Die Ansprechpartner des Auftragnehmers der SBB oder Dritter müssen Deutsch als Projektsprache fliessend beherrschen und alle Projektdokumente (Berichte, Pläne, Ausschreibungsunterlagen, Zwischenberichte usw.) sowie die gesamte Projektkorrespondenz müssen in einwandfreiem Deutsch verfasst sein.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen können auf www.simap.ch kostenlos heruntergeladen werden.

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Geschäftsbedingungen.

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Die Firma DSP Ingenieure, 9000 St. Gallen hat die Studie erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen: Die durch die Firma massgeblichen erarbeiteten Projektunterlagen sind diesem Aufgabenbeschrieb beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefasste Firma endet am 11.04.2023. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss SIMAP Kapitel 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen wird die Firma DSP Ingenieure im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 14 BöB)

4.6 Sonstige Angaben

Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.