Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Wasser, Monbijoustrasse 40, 3003 Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Wasser,
zu Hdn. von
Saskia Zimmermann-Steffens, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Monbijoustrasse 40,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 463 17 15,
Fax:
----,
E-Mail:
saskia.zimmermann-steffens@bafu.admin.ch,
URL
www.bafu.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Unterstützung Vollzug Gewässerschutzgesetz in den Bereichen kommunale und industrielle Abwasserreinigung und Wasserqualität
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Unterstützung Vollzug Gewässerschutzgesetz in den Bereichen kommunale und industrielle Abwasserreinigung und Wasserqualität
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90733100 - Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA), Europastrasse 3,
8152
Glattbrugg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'685'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA). Der VSA kann aufgrund seines breiten Know-Hows alle geforderten Leistungen aus einer Hand bieten. Er besitzt als einziger Anbieter Fachwissen in den Bereichen kommunale und industrielle Abwasserreinigung (Analytik, Verfahrenstechnik mit einem Fokus auf die Verfahren zur Elimination von Stickstoff und Mikroverunreinigungen, Stoffflussanalysen und Vollzugspraxis) und Wasserqualität (Gewässerbelastung durch Pestizide, Beurteilung der chemischen und biologischen Wasserqualität) und verfügt gleichzeitig über das nötige nationale und internationale Netzwerk. Da er keine privatwirtschaftlichen Interessen verfolgt, kann er die verschiedenen Stakeholder-Interessen ohne Rücksicht auf finanzielle Folgen fachlich objektiv berücksichtigen. Dank seiner fachlichen Objektivität geniesst er die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter aus den Kantonen, der Wissenschaft, des Gewerbes sowie des BAFU. Ein Anbieterwechsel wäre mit unangemessenen Kosten, zeitlichen Verzögerungen und vor allem Risiken von Qualitätseinbussen bei den benötigten Arbeiten für die Bundesverwaltung verbunden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 02.03.2023
4.4 Sonstige Angaben- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.
Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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