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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1318175
24.02.2023|Projekt-ID 252876|Meldungsnummer 1318175|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 24.02.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spital Lachen AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Spital Lachen AG,  zu Hdn. von Anton Schuler, Oberdorfstrasse 41,  8853  Lachen,  Schweiz,  E-Mail:  anton.schuler@spital-lachen.ch,  URL www.spital-lachen.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatzbeschaffung Betten
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  restliche 59 Betten ersetztn durch das bereits bestehende Modell

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  39000000 - Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Embru-Werke AG, Rapperswilerstrasse 33,  8630  Rüti,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 240'000.00  bis  270'000.00   mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Restlichter Bettenersatz durch das bereits bestehende Modell. Damit im Spital alle Modfelle identisch sind und einen bessere Pflege und Handhabung erzielt wird.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.02.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Zuschlag bis 31.08.2022: Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien (Art. 15 IVöB 2001).
Zuschlag ab 01.09.2022: Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit der Publikation in Simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien (Art. 52 ff. IVöB).