Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 24.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spital Lachen AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Spital Lachen AG,
zu Hdn. von
Anton Schuler, Oberdorfstrasse 41,
8853
Lachen,
Schweiz,
E-Mail:
anton.schuler@spital-lachen.ch,
URL
www.spital-lachen.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ersatzbeschaffung Betten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
restliche 59 Betten ersetztn durch das bereits bestehende Modell
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 39000000 - Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Embru-Werke AG, Rapperswilerstrasse 33,
8630
Rüti,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 240'000.00
bis 270'000.00
mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Restlichter Bettenersatz durch das bereits bestehende Modell. Damit im Spital alle Modfelle identisch sind und einen bessere Pflege und Handhabung erzielt wird.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 24.02.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Zuschlag bis 31.08.2022: Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien (Art. 15 IVöB 2001).
Zuschlag ab 01.09.2022: Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit der Publikation in Simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien (Art. 52 ff. IVöB).
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