Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 21.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Logistikbasis der Armee / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Aufbau für Strassenrettungsfahrzeug (Feuerwehr)
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Schadenwehr Gotthard (SWG) stationiert in Göschenen und Airolo, beabsichtigt zwei Strassenrettungsfahrzeuge (SRF) zu ersetzen. Diese Fahrzeuge werden auf der Natio-nalstrasse des ASTRA, im Gotthard Strassentunnel, bei den jeweiligen Zufahrtsrampen von Faido bis Airolo, von Amsteg bis Göschenen, sowie auf der Strecke des Gotthardpasses ein-gesetzt. Das Gesamtgewicht soll bei den Fahrzeugen bei maximal 7.5t liegen. Ebenfalls sollen die Fahrzeuge über eine Löscheinheit von 200 Liter Wasser verfügen, für den präventiven Brandschutz am Schadenplatz.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 242.1-101
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34144210 - Feuerwehrfahrzeuge, | | 34144000 - Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke, | | 34144200 - Notfalleinsatzfahrzeuge |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
14.01.2023
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1250567
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenGewünschter Termin für schriftliche FragenBisher: 13.02.2023 Neu: 13.03.2023
Frist für die Einreichung des AngebotesBisher: 23.02.2023 Neu: 23.03.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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