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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1318197
21.02.2023|Projekt-ID 235107|Meldungsnummer 1318197|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 21.02.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Logistikbasis der Armee / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse
Einkauf und Kooperationen
CC WTO, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  wto@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Aufbau für Strassenrettungsfahrzeug (Feuerwehr)

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Schadenwehr Gotthard (SWG) stationiert in Göschenen und Airolo, beabsichtigt zwei Strassenrettungsfahrzeuge (SRF) zu ersetzen. Diese Fahrzeuge werden auf der Natio-nalstrasse des ASTRA, im Gotthard Strassentunnel, bei den jeweiligen Zufahrtsrampen von Faido bis Airolo, von Amsteg bis Göschenen, sowie auf der Strecke des Gotthardpasses ein-gesetzt. Das Gesamtgewicht soll bei den Fahrzeugen bei maximal 7.5t liegen. Ebenfalls sollen die Fahrzeuge über eine Löscheinheit von 200 Liter Wasser verfügen, für den präventiven Brandschutz am Schadenplatz.

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

242.1-101

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34144210 - Feuerwehrfahrzeuge,
34144000 - Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke,
34144200 - Notfalleinsatzfahrzeuge

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   14.01.2023
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1250567

3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf

Berichtigung

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.2 zu berichtigende Daten

Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

Bisher: 13.02.2023
Neu: 13.03.2023

Frist für die Einreichung des Angebotes

Bisher: 23.02.2023
Neu: 23.03.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.