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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1318273
21.02.2023|Projekt-ID 252895|Meldungsnummer 1318273|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 21.02.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Insel Gruppe AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Direktion Immobilien und Betrieb,  zu Hdn. von Pascal Eichenberger, Güterstrasse 13,  3010  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  pascal.eichenberger@insel.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

SKP 257 Medizinalgas
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Entnahmestellen, Entnahmeregler und Bereichskontrolleinheiten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Gebr. Gloor AG, Kirchbergstrasse 111,  3400  Burgdorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 742'500.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Auf dem gesamten Inselareal wurden ausschliesslich Entnahmestellen und Entnahmeregler für Medizinalgase, sowie Bereichskontrolleinheiten der Firma Gebr. Gloor AG eingebaut. Um weiterhin einen arealweit sicheren Betrieb und reibungslosen Unterhalt zu garantieren, darf das Fabrikat nicht gewechselt werden.
Die klinischen Nutzer und die Mitarbeitenden der Werkstätten kennen diese Produkte bestens und haben die entsprechenden Ersatzmaterialien am Lager, wodurch schnelle und fehlerfreie Interventionen möglich sind. Aus diesen Gründen soll auch das neue ASH mit diesen Produkten der Firma Gebr. Gloor AG ausgerüstet werden.
Zusätzlicher Vorteil ist, dass die Firma Gebr. Gloor AG eine Software entwickelt hat, welche eine digitale Schnittstelle zum CAFM-Tool (waveware) der Inselgruppe beinhaltet. Durch diese Schnittstelle werden die Wartungszyklen je Gerät/Einheit sichergestellt. Bei einem Wechsel des Anbieters entsteht erheblicher zeitlicher und finanzieller Mehraufwand im Projekt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.02.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der GSI, Gesundheits- Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3000 Bern 8, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.