Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt Projektieren + Realisieren,
zu Hdn. von
Elena Bill, Walcheplatz 2,
8090
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 43 259 31 05,
E-Mail:
elena.bill@bd.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Betriebs- und Gestaltungskonzept Ortsdurchfahrt Schwerzenbach
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Projektieren und Realisieren des Betriebs- und Gestaltungskonzepts (SIA-Phasen 31 – 53). In dem Zuge erfolgt die Instandsetzung der Fahrbahn mit Anpassung Strassengeometrie, Anpassung Entwässerung und Beleuchtung, Fussgängerquerungen, Veloführung, hindernisfreier Ausbau der Bushaltestellen, Lärmmassnahmen, Gestaltungselemente und Massnahmen zur Hitzeminderung. Der detaillierte Leistungsbeschrieb ist aus den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: JAUSLIN STEBLER AG, Flüelastrasse 7,
8048
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 493'583.70 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien und vorteilhaftestes Angebot
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 23.09.2022
Meldungsnummer
1284525
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.02.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach,
8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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