Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
02.03.2023 Publikationsdatum Simap: 02.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baselland
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baselland Abteilung Grossbauprojekte,
zu Hdn. von
Daniela Hässler, Bruderholz,
4101
Bruderholz,
Schweiz,
E-Mail:
bau@ksbl.ch,
URL
www.ksbl.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Kantonsspital Baselland
"NICHT ÖFFNEN" Angebot: Submission RGZL SKP 271,
zu Hdn. von
Abteilung Grossbauprojekte, Bruderholz,
4101
Bruderholz,
Schweiz,
E-Mail:
bau@ksbl.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 29.03.2023
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 12.04.2023 Uhrzeit: 12:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
siehe ZIffer 4.5 Pflichtenheft
1.5 Datum der Offertöffnung:- 12.04.2023, Uhrzeit:
15:00, Ort:
Kantonsspital Baselland Liestal / Bruderholz, Bemerkungen:
Die Offertöffnung erfolgt nicht öffentlich.
Das Offertöffnungsprotokoll kann jedoch auf Verlangen eingesehen werden (Ziffer 4.6 Pflichtenheft)
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Projekt Mieterausbau Regionales Gesundheitszentrum / SKP 271 Gipserarbeiten
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1-21-034
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45324000 - Gipskartonarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 271 - Gipserarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Gipsarbeiten für den Mieterausbau Regionales Gesundheitszentrum, Laufen
2.7 Ort der Ausführung- Laufen
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 24.04.2023, Ende: 30.04.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung möglich bei Verschiebungen des Terminplanes
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Angebote sind schriftlich, vollständig und innert der angegebenen Frist einzureichen. Sie müssen die in der Ausschreibung genannten Vorgaben einhalten.
3.3 Zahlungsbedingungen- siehe Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- siehe Ausschreibungsunterlagen
3.6 Subunternehmer- siehe Ausschreibungsunterlagen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 05.04.2023
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
zu beziehen von folgender Adresse:
Kantonsspital Baselland Abteilung Grossbauprojekte,
zu Hdn. von
Daniela Hässler, Bruderholz,
4101
Bruderholz,
Schweiz,
E-Mail:
bau@ksbl.ch,
URL
www.ksbl.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 02.03.2023
bis
05.04.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.2 Geschäftsbedingungen- Das KSBL akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten ausschliesslich die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten ABG des Kantonsspitals Baselland.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Preisvarianten (Pauschale, Globale, Kostendach oder Zahlungsplan oder weitere) werden nicht als Unternehmervarianten akzeptiert und demzufolge im Beschaffungsverfahren nicht zugelassen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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