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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1319543
25.02.2023|Projekt-ID 253225|Meldungsnummer 1319543|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BS  25.02.2023
Publikationsdatum Simap: 25.02.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Stadtgärtnerei, Grünplanung
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen (KFöB), Münsterplatz 11, Postfach,  4001  Basel,  Schweiz,  Telefon:  061 267 91 76,  E-Mail:  kfoeb@bs.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Erlenmattpark, 3. und 4. Bauetappe - Planerleistungen Landschaftsarchitektur
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Es sind die Leistungen der Fachplanung Landschaftsarchitektur, gemäss SIA 105, für die Phasen 32 bis 53 zu erbringen. Die honorarberechtigte Bausumme von CHF 1'800'000.- setzt sich aus den BKP 13 (teilw.), 411 (teilw.), 415, 421 und 46 (teilw.) zusammen.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71421000 - Landschaftsgärtnerische Gestaltung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: SKK Landschaftsarchitekten AG, Lindenplatz 5,  5430  Wettingen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 258'377.50 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Abbruch des selektiven Verfahrens freihändige Vergabe gestützt auf § 19 lit. b BeG.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 23.02.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.