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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1319597
02.03.2023|Projekt-ID 246172|Meldungsnummer 1319597|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 02.03.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N01, 080229, 6S LUHÄ, Luterbach - Härkingen 6 Streifen Ausbau / Projektverfasser flankierende Massnahmen Verkehr (PV FlaMa Verkehr)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Nationalstrasse N01 und insbesondere der 21.9 Kilometer lange Abschnitt zwischen den Verzweigungen Luterbach und Härkingen gehört zu den Strecken mit regelmässigen Kapazitätsüberlastungen. Mit der stetigen Verkehrszunahme steigen auch die Staustunden, wodurch unerwünschter Ausweichverkehr auf das untergeordnete Kantonsstrassennetz entsteht. Der Nationalstrassenabschnitt (Eröffnung 1966/1967) entspricht nicht mehr den heutigen gesetzlichen Vorgaben (Gewässerschutz, Lärmschutz, Störfall) und ist nach 50-jähriger Betriebsdauer instandsetzungsbedürftig. Aus diesen Gründen soll ein Ausbau von vier auf sechs Fahrstreifen erfolgen mit einer Gleichzeitigen Gesamtinstandsetzung des gesamten Abschnitts.

Gegenstand des ausgeschriebenen Mandats sind die Leistungen des Projektverfasser flankierende Massnahmen Verkehr (PV FlaMa Verkehr) für Phase 41 - 53.

Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Ausschreibungsunterlagen

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Rudolf Keller & Partner Verkehrsingenieure AG, Staufferstrasse 4,  3006  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'403'126.37 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach der Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich sowie finanziell leistungsfähig qualifiziert. Bei der Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste.
Das Angebot besticht durch eine aussagekräftige und projektbezogene Auftragsanalyse. Die angegebenen Referenzen der Schlüsselpersonen werden als sehr gut bis gut bewertet. Sie zeigen, dass sowohl der Projektleiter wie auch sein Stellvertreter mit der Aufgabenstellung gut vertraut sind.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 10.11.2022
im Publikationsorgan: Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).
Meldungsnummer 1293123

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.02.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.