Vorankündigung- Publikationsdatum Simap: 22.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundeskanzlei
Beschaffungsstelle/Organisator: Keine, Kontakt,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch,
Schweiz
1.2 Frist für die Einreichung des Angebotes-
Datum
:
05.05.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Mit der GovTech Innovationsbörse sucht die Bundesverwaltung innovative Lösungen zu aktuellen Herausforderungen der digitalen Transformation. Verschiedene Ämter der Bundesverwaltung haben eine Herausforderung eingereicht. Wir suchen Start-Ups mit Lösungsideen zu diesen Herausforderungen.
Bis am 5. Mai 2023 können interessierte Start-ups Lösungsvorschlage einreichen. Informationen zu den Herausforderungen und zur Teilnahme an der Innovationsbörse finden Sie bei unserem Partner https://www.venturelab.swiss/govtech.
1.3 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Auftragsart
-
Nicht spezifiziert
1.6
Staatsvertragsbereich
-
Nicht spezifiziert
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- GovTech Innovationsbörse
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
2.4 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Ankündigung der GovTech-Innovationsbörse. Informationen zu den Herausforderungen und zur Teilnahme an der Innovationsbörse finden Sie bei unserem Partner venturelab.
2.5 Ort der Beschaffung- Nicht relevant.
2.6 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.10 Ausführungstermin- Bemerkungen: Offen
3. Bedingungen3.5 Bietergemeinschaft- Nicht relevant.
3.6 Subunternehmer- Nicht relevant.
3.10 Bezugsquelle der Vorankündigungsunterlagen-
zu beziehen von folgender Adresse:
Informationen zu den Herausforderungen und zur Teilnahme an der Innovationsbörse finden Sie bei unserem Partner, venturelab,
Link:
https://www.venturelab.swiss/govtech,
Schweiz
3.11
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4.6 Sonstige Angaben- Es handelt sich bei dieser Veröffentlichung nicht um eine Ausschreibung, sondern um eine Marktabklärung im Vorfeld einer allfälligen späteren Ausschreibung. Der Auftraggeber geht damit gegenüber dem Informationslieferanten keine Verpflichtungen ein. Die Teilnahme an der GovTech Innovationsbörse ist freiwillig und verschafft dem Teilnehmer keine Vorteile für eine allfällige nachfolgende öffentliche Ausschreibung.
Diese Marktabklärung ist komplett unabhängig von einer allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführenden Ausschreibung.
Die Ergebnisse der Marktabklärung werden in den Unterlagen einer nachfolgenden öffentlichen Ausschreibung bekannt gegeben, insbesondere zwecks Einhaltung der vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere der Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz).
Die Bedarfsstelle/Vergabestelle ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht an konkreten Offerten interessiert und wird solche, die unaufgefordert eingereicht werden, nicht beachten. Diese Marktabklärung verpflichtet die Bedarfsstelle/Vergabestelle zudem in keiner Weise zu einer konkreten Beauftragung oder Beschaffung.
Die Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bedarfsstelle/Vergabestelle für die Teilnahme an der GovTech Innovationsbörse bzw. die diesbezüglichen Aufwendungen und die in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Dokumente der Unternehmen keine Entschädigung leisten wird, bzw. die Unternehmen diesbezügliche Kosten selber zu tragen haben. Die Teilnahme und Abgabe einer Antwort geschieht auf freiwilliger Basis und ist unverbindlich.
Eine Nichtteilnahme an der GovTech Innovationsbörse führt nicht zum Ausschluss von einer allfälligen Ausschreibung. Eine Teilnahme an der GovTech Innovationsbörse führt nicht zu einer Vorbefassung hinsichtlich einer allfälligen Ausschreibung.
Es werden von Seiten der Bedarfsstelle/Vergabestelle keine Geheimhaltungserklärungen unterzeichnet.
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