Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG,
zu Hdn. von
Atemalkoholtestgeräte, Taubenstrasse 16,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
ausruestung@bazg.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Atemalkoholtestgeräte
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Lieferung und Wartung von Atemalkoholtestgeräten.
Los 1 Beschaffung von Atemalkoholtestgeräten Los 2 Wartung von Bestehenden Geräten -
Los-Nr
1, 2
- Kurze Beschreibung: Nachbeschaffung von Atemalkoholtestgeräte für das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, Instandhaltung / Justierung zur Erhaltung der Messbeständigkeit gemäss AAMV Art. 6
Inkl. bei Bedarf Unter-halt (Reparatur / Ersatzteile)
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33100000 - Medizinische Geräte, | | 38500000 - Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Labtec Safety AG, Nordstrasse 9,
5612
Villmergen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 426'575.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Labtec Safety AG, da der Anbieter insbesondere im Bereich der Atemalkoholtestgeräte und deren Tauglichkeitsbeurteilungen vollumfänglich zu überzeugen vermochte und das preislich günstigste Angebot eingereicht hat. Nach Bewertung aller Zuschlagskriterien, hat der Anbieter insgesamt das vorteilhafteste Angebot eingereicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 14.11.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1295795
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 24.02.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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