Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 03.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,
zu Hdn. von
AHB, Postfach,
8021
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BAV 80753 Schulanlage Saatlen
(unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Ersatzneubau
BKP 122 Schulhausprovisorium
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 122 - Provisorien |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Baltensperger AG Hochbau Tiefbau Holzbau, Albert-Einstein-Strasse,
8404
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 6'192'750.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Aus kreditrechtlichen Gründen wurde der Auftrag auf einen Grundauftrag und zwei Optionen aufgeteilt. Für die Bewertung des Preises war der Gesamtauftragswert des Grundauftrags und der Optionen massgebend. Obiger Betrag bezieht sich auf den Gesamtauftragswert.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.10.2022
Meldungsnummer
1290989
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 08.02.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Beschluss Nr. 360/2023 des Stadtrats von Zürich
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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