Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 11.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Luzern / Finanzdepartement
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Luzern / Dienststelle Immobilien, Stadthofstrasse 4 / PF 3768,
6002
Luzern,
Schweiz,
Telefon:
041 228 51 00,
E-Mail:
immobilien@lu.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Kanton Luzern / Dienststelle Immobilien, Stadthofstrasse 4 / PF 3768,
6002
Luzern,
Schweiz,
E-Mail:
immobilien@lu.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
- Bemerkungen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich. Allfällige Teilnahmen müssen 1 Woche vor der Angebotsöffnung schriftlich unter immobilien@lu.ch angemeldet werden.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 05.04.2023 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel)
1.5 Datum der Offertöffnung:- 06.04.2023, Uhrzeit:
10:00, Ort:
DS Immobilien, Stadthofstr. 4
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- BKP-Nr. 230 Elektroinstallationen / Automation der Lichtsteuerung auf KNX-DALI.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- I-019.242.1-230
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45214220 - Bau von weiterführenden Schulen |
Baukostenplannummer (BKP): | 230 - Uebergangsposition |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- BKP-Nr. 230 Elektroinstallationen / Automation der Lichtsteuerung auf KNX-DALI. Unterrichtsräume mit Präsenzmelder für automatische Tageslichtsteuerung, Automatik aus bei Nichtbenützung und Handsteuerung Dimmung/Ein-Aus. Allgemein Räume grossmehrheitlich mit Präsenzmelder Automatik Aus. Umrüstung/Austausch der bestehenden Leuchten auf LED.
2.7 Ort der Ausführung- 6015 Luzern
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 25 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis (Gesamtpreis)
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: 03.07.2023 – 11.08.2025
3. Bedingungen3.5 Bietergemeinschaft- nein
3.6 Subunternehmer- siehe Angebotsunterlagen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten
:
CHF 0.00
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 11.03.2023
bis
02.04.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- a. Die Vergabegrundsätze gemäss Art. 11 IVöB sind zu gewährleisten.
b. Die allgemeinen Bedingungen und die technischen Anforderungen richten sich nach den geltenden Schweizer Normen. c. Die Eignungs- bzw. Zuschlagskriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. d. Kaution/Sicherheiten: Verlangen einer Solidarbürgschaft bleibt vorbehalten. e. Das Angebot ist in Schweizer Franken einzureichen. f. Sprache des Vergabeverfahrens/Angebots: Deutsch.
4.3 Begehungen- Keine
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Gemäss Art. 12 IVöB (Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen).
4.7 Offizielles Publikationsorgan- simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit der Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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