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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1320729
03.03.2023|Projekt-ID 235319|Meldungsnummer 1320729|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.03.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Strategischer Einkauf Fahrweg, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf.oberbau@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

21-080 Gabel- und Laschen-Endmuffen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Diese Ausschreibung dient der Auftragsvergabe für die Herstellung und Lieferung von Gabel- und Laschen-Endmuffen für 4 Jahre
mit Option auf Verlängerung um 1-mal ein Jahr

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34946120 - Eisenbahnausrüstung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Arthur Flury AG, Fabrikstrasse 4,  4543  Deitingen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 5'017'356.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Für diese Ausschreibung ist nur ein Angebot eingegangen. Dieses Angebot erfüllt sämtliche in der Ausschreibung
definierten Anforderungen der SBB, weshalb der Zuschlag erteilt wird.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 06.05.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1251261

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.02.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.