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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1321269
06.03.2023|Projekt-ID 245176|Meldungsnummer 1321269|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 06.03.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
divisione Infrastruttura stradale Est,  zu Hdn. von NEB N29 Tunnel Solis und Passmal - Projektverfasser Bau, Via C. Pellandini 2a,  6500  Bellinzona,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 469 68 11,  Fax:  +41 58 469 68 90,  E-Mail:  acquistipubblici@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

NEB N29 Tunnel Solis und Passmal - Projektverfasser Bau
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Nationalstrasse N29 der 3. Klasse erstreckt sich von Thusis bis Silvaplana. Der Projektperimeter der vorliegenden Aufgabe beinhaltet den Abschnitt von km 5.545 – 7.886 im Schin. Hauptbestandteile dieses Abschnittes sind die beiden Tunnels Passmal und Solis sowie die dazwischenliegende offene Strecke mit einigen Kunstbauten. Diese sollen mit einer Gesamtinstandsetzung erhalten werden. Insbesondere die beiden Tunnels weisen grosse Schäden und Schutzdefizite auf. Die Sicherheit ist auf ein akzeptiertes Niveau zu bringen. Um dieses zu erreichen, stehen zusätzliche Fluchtwege und eine Abtrennung des Langsamverkehrs im Vordergrund. Dazu sind in der Phase MK/AP Lösungen zu entwickeln und Varianten auszuarbeiten.
Das Gesamtprojekt ist in zwei Teilprojekte aufgeteilt:
- Teil 1, N29 Tunnel Passmal, km 5.545 – 6.048;
- Teil 2, N29 Tunnel Solis inkl. offener Streckenabschnitt Tunnelportal Passmal Ost bis Tunnelportal Solis West, km 6.048 – 7.886.
Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen des Projektverfassers Bau mit den Fachbereichen Tunnel/Geotechnik, Kunstbauten und Trasse/Umwelt für die Phasen 31 (Massnahmenkonzept (MK) / Ausführungsprojekt (AP)) bis und mit 53 Inbetriebnahme/Abschluss. Nicht Bestandteil ist die örtliche Bauleitung. Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist im Pflichtenheft und dem ASTRA Dokument „Leistungsbeschreibung für den Projektverfasser (PV)“ enthalten.
Der Gesamtaufwand wird auf 26‘000 Arbeitsstunden abgeschätzt.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: IG Güglia, c/o
Name: Rothpletz, Lienhard + Cie AG, Limmatstrasse 50,  8005  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 3'152'271.30 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: IG Güglia (Rothpletz, Lienhard + Cie AG, Zürich + Pini Gruppe AG, Chur)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot des Zuschlagsempfängers ist vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Die Offerte des Zuschlagsempfängers überzeugte durch gute Angebotsunterlagen und geeignete Schlüsselpersonen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 03.10.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1289667

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 06.03.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.4 Sonstige Angaben

ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:

ZK1: PREIS GEWICHTUNG 30%.

ZK2: QUALITÄT DES ANGEBOTES: GEWICHTUNG 30%; unterteilt in:
2.1 Aufgabeanalyse und Vorgehensvorschlag: 20%;
2.2 Nachhaltigkeitsanalyse (vom wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkt) 5%;
2.3 Risikoanalyse und QM-Konzept: 5%.

ZK3: QUALITÄT DES ANBIETERS: GEWICHTUNG 40%; unterteilt in:
3.1 Projektorganisation und Organigramm 5%.

3.2 Projektleiter 15%
3.2.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 7%;
3.2.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 8%.

3.3 Teilprojektleiter Tunnel 10%
3.3.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 5%;
3.3.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 5%.

3.4 Teilprojektleiter Kunstbauten (Erhaltung) 10%
3.4.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 5%;
3.4.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 5%.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.