Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 07.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,
zu Hdn. von
Projektmanagement Inland I, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (b21045) Nachtrag 1, Affoltern am Albis, Lindenmoosstrasse, Etappe 2 / BKP 293,294,295
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
Baukostenplannummer (BKP): | 293 - Elektroingenieur,
| | 294 - HLK-Ingenieur,
| | 295 - Sanitäringenieur |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: 3-Plan Haustechnik AG, Albert-Einstein-Strasse 15,
8404
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'417'508.63 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlag erfolgt gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB.
Fachplaner im Siegerteam des Projektwettbewerbs im offenen Verfahren nach GATT/WTO für die Erweiterung des Sammlungszentrums SNM mit wesentlichem Beitrag als ausgewiesener Spezialist im Bereich integrale Energie- und Gebäudetechnik als Gesamtsystem. Beste Erfüllung der im Wettbewerbsprogramm vorgegebenen Anforderungen und Zuschlagsempfehlung gemäss Preisgericht. Honorar Nachtrag basierend auf Folgeauftrag für Massnahmen im Bestand sowie Mehr- und Zusatzleistungen aus verschiedenen Aspekten der Projektentwicklung.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 02.03.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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