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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1321705
08.03.2023|Projekt-ID 233203|Meldungsnummer 1321705|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 08.03.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Logistikbasis der Armee / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse
Einkauf und Kooperationen
CC WTO, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  wto@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Stückgutaufbauten zu Lastwagenfahrgestellen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Herstellung und Lieferung von Stückgutaufbauten – Ladebrücken sowie Hebebühnen zu Lastwagenfahrgestellen.
Los-Nr 1
Kurze Beschreibung: •Stückgutaufbauten Lastwagen 4x2 Verwaltung Brücke/HB
•Stückgutaufbauten Lastwagen 6x2 Verwaltung Brücke/HB

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34200000 - Fahrzeugkarosserien, Anhänger oder Sattelanhänger,
34210000 - Fahrzeugkarosserien

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: GK Grünenfelder AG, Zollstrasse 25,  9451  Kriessern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund der Beurteilung und Bewertung sämtlicher Kriterien, hat das Angebot des Zuschlagsempfängers, die höchste Gesamtpunktzahl erreicht.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 16.08.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1243509

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.02.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.