Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Logistikbasis der Armee / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Stückgutaufbauten zu Lastwagenfahrgestellen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Herstellung und Lieferung von Stückgutaufbauten – Ladebrücken sowie Hebebühnen zu Lastwagenfahrgestellen.
-
Los-Nr
1
- Kurze Beschreibung: •Stückgutaufbauten Lastwagen 4x2 Verwaltung Brücke/HB
•Stückgutaufbauten Lastwagen 6x2 Verwaltung Brücke/HB
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34200000 - Fahrzeugkarosserien, Anhänger oder Sattelanhänger, | | 34210000 - Fahrzeugkarosserien |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: GK Grünenfelder AG, Zollstrasse 25,
9451
Kriessern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Aufgrund der Beurteilung und Bewertung sämtlicher Kriterien, hat das Angebot des Zuschlagsempfängers, die höchste Gesamtpunktzahl erreicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 16.08.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1243509
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.02.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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