Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 14.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Chemins de fer fédéraux suisses CFF Infrastructure
Beschaffungsstelle/Organisator: I-AEP-PJM-RWT-T5,
zu Hdn. von
Christophe Dubuis, Rue de la Gare de Triage 7,
1020
Renens VD,
Schweiz,
E-Mail:
christophe.dubuis@sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 31.03.2023
- Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 24.04.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Spezifische Fristen : 13.04.2023, Eingabe des Angebotes für Vorbefasste (gemäss Kapitel 4.5).
Das Angebot muss mittels der Formulare (Teil C und F der Ausschreibungsunterlagen) eingereicht werden. Die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind in Teil F1 Angebot der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beschrieben.
Die Angebote sind in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) und in CHF anzubieten.
Die vollständigen, datierten und unterschriebenen Angebotsdokumente mit allen Anhängen müssen elektronisch auf SBB SharePoint im PDF-Format gespeichert werden. Um gültig zu sein, kann das Angebot entweder handschriftlich oder mit einer elektronischen Signatur (von der SBB definiert: PDF-Stempel) unterschrieben werden.
Zusammenfassung der Schritte zur Einreichung von Angeboten: (1)Übermittlung einer E-Mail-Adresse durch den Bieter zur Einreichung seines Angebots an laurent.peronnet@sbb.ch mit Kopie an christophe.dubuis@sbb.ch. Maximale Frist für die Übermittlung der E-Mail-Adresse: 06.04.2023. (2)Erteilung der Zugangsberechtigung zu SharePoint durch die SBB. (3)Bestätigung der durch den Bieter vorzunehmenden Autorisierung. Sie erhalten eine E-Mail, die Sie bestätigen müssen. (4)Einreichung des Angebots auf SBB SharePoint durch den Bieter.
Der Zugriff wird nur für die übermittelte E-Mail-Adresse erlaubt. Sollten Sie Probleme mit dem Zugang haben, wenden Sie sich bitte umgehend an laurent.peronnet@sbb.ch oder christophe.dubuis@sbb.ch.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 25.04.2023, Bemerkungen:
Offertöffnung nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- Simplontunnel I – Instandsetzung Kabelkanal und Tunnelgewölbe
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1160147
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf die Generalplanung und Koordination der Sanierung der Simplontunnel für die SIA-Phasen 32, 41, 51 bis 53.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Linie Brig - Iselle
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 02.08.2023, Ende: 09.01.2029
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in Ziff. 3.4 ff der Ausschreibungsbestimmungen (B2) genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 02.08.2023 und Ende 09.01.2029
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.
Planergemeinschaften: haben ein eigenes Konto einzurichten, auf das die SBB ihre Zahlungen mit Befreiungswirkung leisten kann. Nach Möglichkeit sind im Angebot die Bezeichnung und die Nummer des Kontos anzugeben, spätestens bei Fertigstellung des Vertrags muss diese bekannt sein. haben eine eigene MWST-Nr. bei der eidgenössischen MWST-Verwaltung zu beantragen. Die SBB erwartet die Bestätigung über die Eintragung der Planergemeinschaft in das Register der Steuerpflichtigen und die Bekanntgabe der MWST-Nr. innert Monatsfrist nach Vertragsunterzeichnung.
Bei Fehlen der verlangten Nachweise / Angaben und einem daraus bedingten Zahlungsverzug gehen allfällige Skontoverluste zu Lasten des Anbieters.
3.6 Subunternehmer- Subplaner sind zugelassen.
Im Teil F1 Angebot sind die wichtigsten Subplanertätigkeiten auszuweisen, damit sich der Bauherr ein Gesamtbild der Unterakkordarbeiten machen kann.
Dennoch dürfen die folgenden Leistungen NICHT an Unterauftragnehmer vergeben werden: Generalplanung / Gesamtleitung / Oberbauleitung des Projekts; Tiefbau/Tunnelbau; Kabel; Chefbauleitung.
Der zu untervergebende Anteil ist auf 40% des Betrags jeder Phase begrenzt (40% auf Phase 32; 40% auf Phase 41, usw.).
Eine kaskadenartige Vergabe von Unteraufträgen ist nicht zulässig.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1:Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung EK2:Hinreichendes Qualitätsmanagement
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
N1: 1 Projektreferenz, die in den letzten 10 Jahren realisiert wurde (SIA-Phasen 32-53) mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik und für jede der folgenden Bereiche: Gesamtleitung Tunnelbau/Tunnelsanierung Bauphasenplanung Geologie Kabel Technische Anlagen / Elektroplanung Lüftung Fahrstrom Geomatik / Vermessung Umwelt (ohne Umweltbaubegleitung) Chefbauleitung.
Mehrere Bereiche können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Projektreferenz muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein (Phase SIA 52 teilweise abgeschlossen). Die Projektreferenz der Chefbauleitung muss jedoch völlig abgeschlossen sein. Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
N2: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten
:
CHF 0.00
Zahlungsbedingungen: Ohne Kosten für die Ausschreibungsunterlagen.
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 14.03.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
4.3 Begehungen- Es ist verboten, im Rahmen der Offertbearbeitung den Gefahrenbereich der Bahnanlagen zu betreten. Falls eine Besichtigung erwünscht wird, werden die notwendigen Sicherheitsmassnahmen vorgängig von der Projektleitung SBB festgelegt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Vergabebehörde vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, die die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Teilnahmebedingungen und die geltenden Gesetzt einhalten. Dazu gehören insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichbehandlung von Frauen und Männern, des Umweltrechts sowie ein wettbewerbskonformes und korruptionsfreies Verhalten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Vorbefassung:
Die Firmen Rothpletz, Lienhard + Cie AG (aus Olten), Knobel Engineering Kandertal GmbH (aus Frutigen), HBI Haerter AG (aus Bern) und Rovina & Partner AG (aus Visp) haben das Vorprojekt des Projekts erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen: Die durch die Firma massgeblichen erarbeiteten Projektunterlagen sind diesem Aufgabenbeschrieb beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefassten Firmen ist im Kapitel 1.4 angegeben. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss SIMAP Kapitel 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die Firmen Rothpletz, Lienhard + Cie AG, Knobel Engineering Kandertal GmbH, HBI Haerter AG und Rovina & Partner AG im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 14 BöB).
Bieter mit einem oder mehreren der oben genannten Unternehmen als Mitglied eines Konsortiums oder als Unterauftragnehmer gelten als vorbeteiligt.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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