Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 10.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Städtebau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Amt für Städtebau,
zu Hdn. von
David Janczak, Lindenhofstrasse 19, Postfach,
8021
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
044 412 11 11,
E-Mail:
david.janczak@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bewirtschaftung und Vermarktung von digitalen Werbeflächen in Kombination mit der benötigten Hardware für Citypläne auf öffentlichem Grund
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Bewirtschaftung und Vermarktung von digitalen Werbeflächen in Kombination mit der benötigten Hardware für Citypläne auf öffentlichem Grund
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Clear Channel Schweiz AG, Bösch 67,
6331
Hünenberg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 162'543.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: pro Monat
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Höchste Abgabe
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 15.11.2022
Meldungsnummer
1298343
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.03.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Beschluss des Stadtrats Zürich vom 1. März 2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,
Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eigereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Zuschlagsentscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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