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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1322053
10.03.2023|Projekt-ID 247539|Meldungsnummer 1322053|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 10.03.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Städtebau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Amt für Städtebau,  zu Hdn. von David Janczak, Lindenhofstrasse 19, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  044 412 11 11,  E-Mail:  david.janczak@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Bewirtschaftung und Vermarktung von digitalen Werbeflächen in Kombination mit der benötigten Hardware für Citypläne auf öffentlichem Grund
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Bewirtschaftung und Vermarktung von digitalen Werbeflächen in Kombination mit der benötigten Hardware für Citypläne auf öffentlichem Grund

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Clear Channel Schweiz AG, Bösch 67,  6331  Hünenberg,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 162'543.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: pro Monat

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Höchste Abgabe

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.11.2022
Meldungsnummer 1298343

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.03.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Beschluss des Stadtrats Zürich vom 1. März 2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,
Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eigereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die
Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel
einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Zuschlagsentscheid ist beizulegen.
Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.