Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1322061
08.03.2023|Projekt-ID 253822|Meldungsnummer 1322061|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BS  08.03.2023
Publikationsdatum Simap: 08.03.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Städtebau & Architektur, Hochbau
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach,  4001  Basel,  Schweiz,  Telefon:  061 267 91 76,  E-Mail:  kfoeb@bs.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Vollzugszentrum Klosterfiechten Umbau und Sanierung, BKP 271 Gipserarbeiten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45216110 - Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: G. Canonica AG, Frankfurt-Strasse 14,  4053  Basel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 785'910.95 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Freihändige Vergabe gestützt auf § 19 Abs. 1lit. b BeG nach Abbruch im offenen Verfahren.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.03.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.