Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Gesundheit BAG
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Gesundheit BAG, Abteilung Versicherungsaufsicht, Schwarzenburgstrasse 157,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 461 44 86,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Projektleitung ISAK Relaunch
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[25] Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 75122000 - Administrative Dienste im Gesundheitswesen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ehrenreich GmbH, Bünishoferstrasse 206,
8706
Meilen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 710'820.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag gemäss Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c BöB erhält die Firma Ehrenreich GmbH, da sie als einzige das fachliche und technische Know-how besitzt, um das laufende Projekt unter Einhaltung der gegebenen Bedingungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Ein Projektleitungswechsel und der damit verbundene Know-how-Verlust sowie -Transfer würde erhebliche technische und finanzielle Risiken und Mehrkosten mit sich bringen, der Zeitplan des Projekts könnte nicht mehr eingehalten werden und der Projekterfolg als Ganzes wäre nicht mehr gewährleistet. Dies wäre mit unangemessenen Risiken für die Gesundheitslandschaft der Schweiz, insbesondere für die beaufsichtigten Krankenversicherer sowie die versicherten Personen verbunden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.03.2023
4.4 Sonstige Angaben- Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 538’500.00, 01.04.2023-31.12.2025 - Optionen: CHF 172’320.00, 01.01.2026-31.12.2026 Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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