Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Gesundheit BAG
Beschaffungsstelle/Organisator: Direktionsbereich Digitale Transformation und Steuerung, Schwarzenburgstrasse 157,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung@bag.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Personalverleih / -vermittlung für externe wissenschaftliche
Fachexperten 2023-2028
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Personalleihe von Fachexperten in unterschiedlichen Bereichen rund um die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung: Wissenschaftlichen Mitarbeitende, Projektleitende o.ä. mit tertiärem Abschluss in bspw. Naturwissenschaften, Medizin, Informatik, Digitalisierung, Recht, BWL und aus dem Projektmanagement. Die Auftraggeberin benötigt nach heutiger Sicht für die Geschäftsjahre 2023-2025 jährlich 50-80 Fachexperte, danach wird mit einem Rückgang auf rund die Hälfte ausgegangen.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[22] Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 75131100 - Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Wilhelm AG Bern, Zeughausgasse 14,
3011
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'978'350.00 ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 23.11.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1299589
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.03.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.4 Sonstige Angaben- Grundauftrag: CHF 513'860.- exkl MWST.
Optionen: 1'464'490.- exkl MWST
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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