Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 15.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: Energie, Projekte und Engineering,
zu Hdn. von
Stefan Aregger, Industriestrasse 1,
3052
Zollikofen,
Schweiz,
E-Mail:
stefan.aregger@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gesamterneuerung Frequenzumformer Rupperswil (FURU): Los 4 - Rückbau Apparate
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Leistungen zum Rückbau der Hochspannungskomponenten und Apparategerüste auf dem Areal des Frequenzumformers Rupperswil. Dies beinhaltet folgende Arbeitspakete:
- Rückbau Hochspannungskomponenten und Apparategerüste der 50kV-Freiluftschaltanlage (3-Phasensystem) - Rückbau Hochspannungskomponenten und Apparategerüste der 132kV-Freiluftschaltanlage (2-Phasensystem) - Rückbau Hochspannungskomponenten und Apparategerüste der 220kV-Freiluftschaltanlage (3-Phasensystem)
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: JJ Meyer Elektrobau GmbH, Ursiacker, 3,
5014
Gretzenbaach,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 325'645.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «ZK1 : Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 17.11.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1297385
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.03.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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