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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1323169
17.03.2023|Projekt-ID 248641|Meldungsnummer 1323169|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 17.03.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Energie 360° AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Hochbauten,  zu Hdn. von AHB, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BAV 73009 Energie 360° AG
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Instandsetzung und Umbau
- BKP 230 Elektroanlagen
- BKP 242/246 Heizungs- und Kälteanlagen
- BKP 244 Lüftungsanlagen
Beschaffungs-Nr 230
Kurze Beschreibung: BKP 230 Elektroanlagen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 23 - Elektroanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: cabletron AG, Badenerstrasse 696,  8048  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'650'000.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 09.12.2022
Meldungsnummer 1302531

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 09.03.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Beschluss der Energie 360° AG, vertreten durch die Direktorin des Amts für Hochbauten

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.