Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
15.03.2023 Publikationsdatum Simap: 15.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Walenstadt
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Walenstadt,
zu Hdn. von
Bruno Rothmund, Bahnhofstrasse 19,
8880
Walenstadt,
Schweiz,
Telefon:
058 228 38 31,
E-Mail:
bruno.rothmund@walenstadt.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 01.05.2023 Uhrzeit: 17:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Unterlagen müssen bis 01. Mai 2023 auf dem Postweg (Poststempel A-Post) eingereicht oder vor Ort (Eingangsstempel) abgegeben werden. Vermerk auf verschlossenem Briefumschlag: "Sanierung Alte Dorfgasse und Freihofstrasse Walenstadt"
1.5 Datum der Offertöffnung:- 03.05.2023, Uhrzeit:
14:00, Ort:
Walenstadt, Bemerkungen:
nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Sanierung Alte Dorfgasse und Freihofstrasse
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 211 - Baumeisterarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Strassensanierung inkl. neue Werkleitungen und Strassenentwässerung
Grobkubaturen: -Strassenbreite 4m -Strassenlänge Alte Dorfgasse 200m -Strassenlänge Freihofstrasse 50m -Abtrag alle Materialien (lose) 1'150m3 -Abtrag Beläge (fest) 240t -Leitungslänge Kanalisation 430m -Leitungslänge Wasser 300m -Leitungslänge Elektro 1'810m -Leitungslänge Swisscom 305m -Fundationsschicht Neu (lose) 585m3 -Grabenauffüllungen 360m3 -Belagsfläche Neu, mit Angleich. 1'300m2 -Länge Randabschlüsse 570m
2.7 Ort der Ausführung- Alte Dorfgasse und Freihofstrasse (26 - 31), 8880 Walenstadt
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 70%
Erfahrung
Gewichtung 11% Qualität
Gewichtung 10% Termine
Gewichtung 4% Lehrlingsausbildung
Gewichtung 1% Umweltverträglichkeit
Gewichtung 4%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 30.05.2023 und Ende 20.10.2023
- Bemerkungen: bei vorliegender Genehmigung durch Kanton
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
zu beziehen von folgender Adresse:
Abgabe an Begehung, Alte Dorfgasse,
8880
Walenstadt,
Schweiz Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 21.03.2023
bis
06.04.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Projektmappen werden an der Begehung vom 21. März 2023 abgegeben.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Anmeldung bis 20. März 2023 (18:00) per Email an rico.zimmermann@brobag.ch
Begehung obligatorisch: Dienstag, 21. März 2023, 14:00 Uhr Treffpunkt: Alte Dorfgasse, Verzweigung Römerweg, 8880 Walenstadt, Parkplatz Unterflurcontainer, Koordinaten 2'743'039 / 1'222'701
4.6 Sonstige Angaben- Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten. Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Amtsblatt des Kantons St.Gallen (Publikationsplattform: https://publikationen.sg.ch)
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 15 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.32] i.V.m. Art. 5 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.1]. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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