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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1323427
14.03.2023|Projekt-ID 251278|Meldungsnummer 1323427|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.03.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Strassenregion IV,  zu Hdn. von Roman Rüegg, Affeltrangerstrasse 8,  8340  Hinwil,  Schweiz,  Telefon:  043 257 94 05,  E-Mail:  roman.rueegg@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Herrliberg, 712 Forchstrasse, km 2.080 - 2.780
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  - Abtrag/Grabenaushub: ca. 800 m3
- Liefern/Verlegen PP-Rohr: ca. 270 m
- Erstellen Blocksteinmauer: ca. 100 t
- Erstellen Randabschlüsse: ca. 1'450 m
- Belag fräsen/abbrechen: ca. 5'000 m2
- Einbau Beläge: ca. 2'200 t

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45233141 - Straßeninstandhaltungsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Toldo Strassen- und Tiefbau AG Wil, St. Gallerstrasse 58 c,  9500  Wil,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 1'035'923.65  bis  1'295'976.00   mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Vergabe an Zweigniederlassung Wetzikon

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 31.01.2023
Meldungsnummer 1312269

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 09.03.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.