Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.05.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projekte Bern,
zu Hdn. von
Hans Peter Hostettler, Bahnhofstrasse 12,
4600
Olten,
Schweiz,
E-Mail:
hp.hostettler@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Substanzerhalt Perronhalle Bahnhof Bern, BKP 130 Logistikdienstleistung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Logistikdienstleistung umfasst die Umsetzung der zentralisierten und koordinierten Baustellenlogistik inkl. der Einbringung auf die Perrons mit einem Logistikteam.
Detaillierter Projektbeschrieb gemäss Teil B1 der Ausschreibungsunterlagen.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71500000 - Dienstleistungen im Bauwesen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Post CH AG, Wankdorfallee 4,
3014
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 707'200.00 ohne MWSt. Bemerkung: exkl. MwSt
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium "Preis", bei dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.09.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1286353
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 02.05.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.4 Sonstige Angaben- -keine-
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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