Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: I-AEP-PJM-RWT-T2,
zu Hdn. von
Vincent Mendy, Rue de la Gare de triage 7,
1020
Renens,
Schweiz,
E-Mail:
vincent.mendy@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Linie 225, La Heutte, Leistungen von Bauingenieuren Ph. 31 à 53
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Leistungen des Bauingenieurs und des Geotechnikers / Geologen von Phase 31 (Vorprojekt des Bauwerks) bis Phase 53 (Ausführung und Inbetriebnahme) gemäss den SIA-Normen. Die Arbeiten werden im Wesentlichen darin bestehen, die Bahnsteige an die Lhand-Normen anzupassen.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Groupement GGA / ATB + GVH
Name: ATB S.A., Rue Industrielle 15,
2740
Moutier,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 692'450.10 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlagsempfänger zeichnete sich besonders in den Kriterien Qualität und wirtschaftlich vorteilhaftes Angebot aus.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 15.12.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1305303
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.03.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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