Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Muri bei Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Bauverwaltung,
zu Hdn. von
Martin Leuenberger, Thunstrasse 74,
3074
Muri bei Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 950 54 70,
E-Mail:
martin.leuenberger@muri-guemligen.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sanierung Gemeindehaus Muri bei Bern
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Ersatz Systemfassade in Aluminium (Pfosten-, Riegelsystem), inkl. Windfang mit Schiebetüre bei Haupteingang. 3-fach IV-Verglasungen. Photovoltaikelemente bei geschlossenen Brüstungen.
Details und Ausführung gemäss Leistungsverzeichnis. Ausführung ab Herbst 2023
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 215 - Montagebau als Leichtkonstruktionen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: MLG Metall und Planung AG, Zikadenweg 27 a,
3006
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'609'325.40 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 25.11.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1300773
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.03.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 56 IVöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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