Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofiingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N02, MP-080126, EP Schänzli / Oberbauleitung - Nachtrag
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Jauslin Stebler AG, Elisabethenanlage 11,
4051
Basel,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 467'568.78 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt sind (unvorhergesehene) Mehrleistungen erforderlich. Die Projektierungsarbeiten im Zusammenhang mit den Strassenbauarbeiten sowie dem Abbruch und Neubau der Personenunterführung St. Jakob-Strasse beim EP Schänzli bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Die seit Beginn der Projektierung der Neuauflage erfolgten Absprachen und Arbeiten im Zusammenhang mit den diversen Schnittstellen sind anspruchsvoll und können nur vom ursprünglichen Anbieter erarbeitet werden, weil nur er die Abläufe und notwendigen Kenntnisse der konkreten Verhältnisse hat.
Es gibt keine Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten (Kenntnis der Herausforderungen im Bereich der diversen Schnittstellen, der bisherigen Planung und der bisher getroffenen Vereinbarungen) bereiten. Die Mehrkosten eines Anbieterwechsels würden auf ca. > CHF 0.1 Mio. geschätzt (Erstellen einer Submission, Einarbeiten der neuen OBL), was wirtschaftlich nicht tragbar wäre.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.03.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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