Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Grün Stadt Zürich Naturschutz, Beatenplatz 2,
8001
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
stefan.hose@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Faunakartierung der Stadt Zürich 2023-2027
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Stadt Zürich aktualisiert die Faunakartierung und sucht für die Periode 2023-2027 vier Büros/Personen, welche die Kartierung im Feld vornehmen und in Form von Geodaten zur Übernahme in das Inventar der Fachstelle Naturschutz der Stadt Zürich bereitstellen. Ein detaillierter Beschrieb der Aufgabenstellung kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
-
Los-Nr:
1
- Kurze Beschreibung: Los Adam
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71222100 - Kartierung städtischer Gebiete, | | 71222200 - Kartierung ländlicher Gebiete, | | 72319000 - Datenbereitstellung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Anna Stäubli - Projekte Ökologie Landwirtschaft, Zinggentorstrasse 4,
6006
Luzern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 53'086.00 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 13.01.2023
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer
1308409
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.03.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Mitteilung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen.
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