Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Olten Direktion Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Olten Direktion Bau,
zu Hdn. von
Daniel Christen, Dornacherstrasse 1,
4601
Olten,
Schweiz,
E-Mail:
arnoud.kerkhof@wsp.com
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Neubau Schulanlage mit Dreifachturnhalle Kleinholz Olten - BKP 281.1 Fugenlose Bodenbeläge (Sportboden PU)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gesamte Lieferung und Einbau eines punkt-elastischen Sportbodens in der Turnhalle und eines PU-Belags im Geräteraum, sowie Erstellen eines Markierungsplans und der Markierung für den Neubau Schulanlage mit Dreifachturnhalle Kleinholz.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 2811 - Fugenlose Bodenbeläge |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 187 - Sportbeläge für Freianlagen und Hallen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Repoxit AG, Spinnereiweg 9,
8307
Effretikon,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 161'618.80 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 16.12.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch. Die Mitteilung über den Zuschlag wird den Anbieterinnen und Anbietern schriftlich eröffnet.
Meldungsnummer
1303207
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.03.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen den vorliegenden Entscheid kann innert 10 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die datierte und unterzeichnete Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das Beschwerdeverfahren ist nicht kostenlos und die Verfahrenskosten werden je nach Ausgang des Verfahrens auferlegt. Wird die Beschwerde vollumfänglich oder teilweise abgewiesen, sind die Kosten vollständig oder teilweise zu tragen.
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