Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 28.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,
zu Hdn. von
«Nicht öffnen - Offertunterlagen N01.22 PEB Wankdorf - Schönbühl 8-Spur- ID9002, Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 26.04.2023
- Bemerkungen: Fragen sind unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 02.05.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 26.04.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 22.05.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (inkl. SIA-Schnittstelle) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N01.22 MP-090037 - PEB Wankdorf - Schönbühl 8-Spur - Steuerung Ausfahrt Baustelle (ID 9002)».
Bei Einreichung auf dem Postweg: A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
Persönliche Abgabe: Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 30.05.2023, Bemerkungen:
Das Datum der Offertöffnung ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- N01.22 MP-090037 - PEB Wankdorf - Schönbühl 8-Spur – Verkehrsdienst VoMa Worblen Steuerung Ausfahrt Baustelle (ID 9002)
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- N01.22 MP-090037
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 63712700 - Verkehrsregelung, | | 63712000 - Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die beiden Worblenbrücken haben statische Defizite und müssen punktuell verstärkt werden. Neben den Sanierungen sollen auch die Beläge, Kassetten der Lärmschutzwände und Fahrbahnübergänge ersetzt werden. Div. Betoninstandsetzungen, BSA Anlagen werden ausgeführt. Da die Bauarbeiten als Linienbaustelle in 8 Bauphasen auf der stark befahrenen NS N01 ausgeführt werden, ist die Ein Ausfahrt des Baustellenverkehrs besonders zu regeln. Die Ausfahrt von der Baustelle auf die Fahrspuren der NS soll mittels Schaffung eines künstlichen Staus ermöglicht werden, wobei die Behinderung des Verkehrs auf der Autobahn möglichst geringgehalten werden soll. Nach einer Schulung durch die Sicherheitsleitung des ASTRA soll das Schaffen eines künstlichen Staus mittels Abbremsens des Verkehrs durch ein gestelltes Fahrzeug durch eine Verkehrsregelungsfirma erfolgen.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Nationalstrasse N 01 Wankdorf/Schönbühl sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Büroräumlichkeiten in Visp oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen).
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 22.07.2023
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Siehe Punkt 4.6 «Sonstige Angaben» der SIMAP-Publikation
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 22.07.2023 und Ende 31.12.2025
- Bemerkungen: Die Terminangaben können in Abhängigkeit des Projektverlaufs / Kreditgenehmigung von den Angaben abweichen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
3.3 Zahlungsbedingungen- Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].
Zahlungsfrist: 45 Tage
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind, inkl. aller notwendigen Neben- und zusätzlichen Leistungen zur Fertigstellung der abnahmefertigen Gesamtleistung einschliesslich aller Hilfsmittel.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen, die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen, maximale Leistungserbringung durch Subplaner 50%
Angaben betreffend Subplaner werden mitbewertet. Subplaner sind zwingend bei der Angebotseinreichung zu nennen. Zudem umschreibt die Unternehmung die von Subplaner erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument "Angebotsunterlagen für Planerleistungen", Ziff. 2.0.1 Firmenangaben. Gleiche Teilnahmebedingungen wie für Hauptanbieter. Subplaner dürfen nach dem Zuschlag ohne Genehmigung des Auftraggebers nicht mehr ausgewechselt werden. Subplaner dürfen bei mehreren Hauptanbietern am Verfahren teilnehmen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Unternehmungen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
EK 1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT EK 2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT EK 3: SCHLÜSSELPERSONEN EK 4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT EK1.1 Referenz des Anbieters
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich: Verkehrsregelung auf einer Baustelle auf einer Nationalstrasse oder einer anderen vergleichbaren Hochleistungsstrasse, Auftrag abgeschlossen (Abschluss Hauptarbeiten 100%), Auftragssumme > 50'000 CHF mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.
EK 1.2 Zulassung
Bewilligung zur Verkehrsregelung auf öffentlichen Strassen gemäss Art. 67 der Strassensignalisationsverordnung (SSV) durch die Kantonspolizei Bern.
EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT EK2.1 Jahresumsatz Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.
EK2.2 Nachweise Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister - EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister - EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV - EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV - EK2.2.5: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB einzuverlangen. Allesamt nicht älter als drei Monate
EK3 SCHLÜSSELPERSONEN EK3.1 Referenz der Schlüsselpersonen* Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich: Verkehrsregelung auf einer Baustelle auf einer Nationalstrasse oder einer anderen vergleichbaren Hochleistungsstrasse, Auftrag abgeschlossen (Abschluss Hauptarbeiten 100%), Auftragssumme > 50'000 CHF mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. (*) als Schlüsselperson gilt: Einsatzleiter Verkehrsregelung
EK3.2 Nachweis Verfügbarkeit Nachweis, dass die Verfügbarkeit des Einsatzleiters Verkehrsregelung grösser als die erforderliche Verfügbarkeit (> 20%) während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.
EK4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER EK4.1 Max. Leistungserbringung Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50%
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Es sind alle Unternehmungen ohne Restriktionen am Verfahren zugelassen.
4.6 Sonstige Angaben- 1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:
ZK1: QUALITÄT DES ANBIETERS [40%] Qualifikation Einsatzleiter Verkehrsregelung bezüglich der Anforderungen im Projekt Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv. Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich: Verkehrsregelung auf einer Baustelle auf einer Nationalstrasse oder einer anderen vergleichbaren Hochleistungsstrasse, Auftrag abgeschlossen (Abschluss Hauptarbeiten 100%), Auftragssumme > 50'000 CHF mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
ZK2: PREIS [30%] ZK3: QUALITÄT DES ANGEBOTES [30%] -Aufgabenanalyse (Anforderungen/Schlüsselprobleme/Risiken/Schnittstellen während der Bauausführung) [20%] -Qualitätssicherung [10%]
Die Bewertung wird immer in Form von Noten angegeben 0 - 5 0Nicht beurteilbar /==/ Keine Angabe 1Sehr schlecht erfüllt /==/ ungenügende, unvollständige Angaben 2Schlecht erfüllt /==/ Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3Erfüllt /==/ Den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4Gut erfüllt /==/ Qualitativ gut 5Sehr gut erfüllt /==/ Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Die Honoraransätze müssen dem nachfolgenden Muster entsprechen: A>B>C>D>E>F>G.
PREISBEWERTUNG - Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5. - Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0. - Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet). - Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle. ----- 2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen: Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Angebotsöffnung: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.
4. Folgeaufträge: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.
5. Vergabe der Leistungen: Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.
6. Stundenvorgaben: Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.
7. Bezug der Unterlagen: Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.
8. Vorbehalt: Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.
9. Schlüsselpersonen: Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.
10. Akteneinsicht: Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. Eine weitere Akteneinsicht ist nicht geplant.
11. Bewertung der Angebote: Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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