Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Neuenhof, Abteilung Bau und Planung
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Neuenhof, Abteilung Bau und Planung,
zu Hdn. von
Daniel Lötscher, Zürcherstrasse 107,
5432
Neuenhof,
Schweiz,
Telefon:
056 416 21 23,
E-Mail:
daniel.loetscher@neuenhof.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Umgebungsarbeiten Spielplatz Zentrum
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Leitungsbau, Umgebungsgestaltung und Spielplatzbau
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 42 - Gartenanlagen,
| | 45 - Leitungen innerhalb Grundstück |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
| | 181 - Garten- und Landschaftsbau,
| | 223 - Belagsarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: E. Schlatter Gartenbau GmbH, Forchstrasse 710,
8704
Herrliberg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: wirtschaftlich günstigstes Angebot
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 06.01.2023
Meldungsnummer
1308661
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.03.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Es gilt die Rechtsmittelbelehrung der Gemeinde Neuenhof:
Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen die Baubewilligung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit Zustellung beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Gegen die Gebührenverfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit Zustellung beim Gemeinderat, 5432 Neuenhof, Einsprache erhoben werden. 3. Die Beschwerde bzw. Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie die Rechtsmittelinstanz entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde bzw. Einsprache, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 bis 3 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Der angefochtene Entscheid ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Beschwerdeschrift bzw. Einsprache sind zu unterzeichnen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d. h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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