Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1325017
22.03.2023|Projekt-ID 250250|Meldungsnummer 1325017|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.03.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Neuenhof, Abteilung Bau und Planung
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Neuenhof, Abteilung Bau und Planung,  zu Hdn. von Daniel Lötscher, Zürcherstrasse 107,  5432  Neuenhof,  Schweiz,  Telefon:  056 416 21 23,  E-Mail:  daniel.loetscher@neuenhof.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Umgebungsarbeiten Spielplatz Zentrum
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Leitungsbau, Umgebungsgestaltung und Spielplatzbau

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 42 - Gartenanlagen,
45 - Leitungen innerhalb Grundstück
Normpositionen-Katalog (NPK): 151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
181 - Garten- und Landschaftsbau,
223 - Belagsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: E. Schlatter Gartenbau GmbH, Forchstrasse 710,  8704  Herrliberg,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: wirtschaftlich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 06.01.2023
Meldungsnummer 1308661

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.03.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Es gilt die Rechtsmittelbelehrung der Gemeinde Neuenhof:

Rechtsmittelbelehrung
1. Gegen die Baubewilligung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen
seit Zustellung beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001
Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Gegen die Gebührenverfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30
Tagen seit Zustellung beim Gemeinderat, 5432 Neuenhof, Einsprache erhoben werden.
3. Die Beschwerde bzw. Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten,
d.h. es ist
a) anzugeben, wie die Rechtsmittelinstanz entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
4. Auf eine Beschwerde bzw. Einsprache, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern
1 bis 3 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
5. Der angefochtene Entscheid ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen
und soweit möglich beizulegen. Die Beschwerdeschrift bzw. Einsprache sind zu
unterzeichnen.
6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d. h., die unterliegende
Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen
Anwaltskosten zu bezahlen.