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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1325611
27.03.2023|Projekt-ID 254721|Meldungsnummer 1325611|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.03.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL)
Beschaffungsstelle/Organisator: Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL)
Vice-présidence académique
VPA AVP-CP-ECO,  zu Hdn. von Jérôme Butty, BI A2 447 (Bâtiment BI) Station 7,  1015  Lausanne,  Schweiz,  E-Mail:  jerome.butty@epfl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Tandem-Massenspektrometer mit hoher Frequenz und Auflösung
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die EPFL beabsichtigt die Anschaffung eines hochauflösenden Tandem-Massenspektrometers mit hoher Akquisitionsfrequenz und dem dazugehörigen Flüssigchromatographie-Frontend für die Proteomics Core Facility (PCF-PTP) der Fakultät für Biowissenschaften Wissenschaften (SV).

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38433100 - Massenspektrometer

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Thermo Fisher Scientific (Schweiz) AG, Neuhofstrasse 11,  4153  Reinach,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund der technischen Besonderheiten des Auftrages kommt nur ein Anbieter in Frage (Art. 21, Abs. 2, Lit. cBöB)

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.03.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.