Wettbewerb- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
30.03.2023 Publikationsdatum Simap: 30.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baselland
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baselland Abteilung Grossbauprojekte,
zu Hdn. von
Daniela Hässler, Empfang / Anmeldung,
4101
Bruderholz,
Schweiz,
E-Mail:
bau@ksbl.ch,
URL
www.ksbl.ch
1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge- Datum: 09.05.2023
Spezifische Fristen und Formvorschriften
:
| Eingang beim Eingabeort massgebend (nicht Poststempel) |
1.5 Typ des Wettbewerbs- Gesamtleistungswettbewerb
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.8
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Wettbewerbsobjekt2.1 Art der Wettbewerbsleistung-
Andere
2.2 Projekttitel des Wettbewerbes- Teilneubau Bruderholz
Kantonsspital Baselland Standort Bruderholz
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 3-22-701 Teilneubau Bruderholz
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen, | | 45215130 - Bau von Kliniken, | | 45215100 - Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen |
2.5 Projektbeschrieb- Der Teilneubau setzt die Weichen für die zukünftige Entwicklung des Gesamtspitals Bruderholz. Mit dem vorliegenden zweistufigen Gesamtleistungswettbewerbs wird hierfür ein leistungsfähiger und qualitätsbewusster Gesamtleistungsanbieter gesucht. Dazu wird ein zweistufiger Gesamtleistungswettbewerb im selektiven Verfahren (mit Präqualifikation) durchgeführt.
2.6 Realisierungsort- Bruderholz
2.7 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.8 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: siehe Dokument "I_O Präqualifikation", Kapitel 3.12
2.9
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.10 Realisierungstermin- Bemerkungen: Beginn: März 2025
Die definitiven Termine werden im Wettbewerbsprogramm festgelegt.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Teilnahmeberechtigt sind Unternehmer mit Geschäftssitz oder Wohnsitz in der Schweiz oder einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt.
Gesucht wird ein Totalunternehmer mit gesamten Team
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Entscheidkriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.10
Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Teilnahmeunterlagen bis spätestens: 02.05.2023
Kosten: Keine
3.14 Sprachen- Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.16 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation-
zu beziehen von folgender Adresse:
Kantonsspital Baselland Abteilung Grossbauprojekte,
zu Hdn. von
Daniela Hässler, Empfang / Anmeldung,
4101
Bruderholz,
Schweiz,
E-Mail:
bau@ksbl.ch,
URL
www.ksbl.ch Teilnahmeunterlagen für die Präqualifikation sind verfügbar ab: 30.03.2023
bis
02.05.2023 Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten- Fachpreisrichter:
Yassir Osman (Vorsitz): Architekt ETH, SIA Roland Bautz: Dipl. Ing. (FH), Dipl. Gesundheitsökonom Lukas Huggenberger: Architekt ETH SIA BSA Christoph Kaech: Architekt ETH, SIA Kathrin Simmen: Architektin ETH SIA Stefan Traxler (Ersatz): Architekt BDA
Sachpreisrichter: Flavio Casanova: Mitglied VR Oliver Faschian: Leiter Betrieb Immobilien Andrej Nowakowski: Vertretung Kerngeschäft, Chefarzt Norbert Schnitzler: CEO Daniela Hässler (Ersatz): GPL
4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich?- Ja
Bemerkung: Der Verwaltungsrat des KSBL beabsichtigt das vom Preisgericht empfohlene Projekt für die Weiterbearbeitung und Ausführung des Projektes zu prüfen und den definitiven Entscheid zu fällen.
4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung?- Ja
4.12 Rechtsmittelbelehrung- Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet,beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerdeerhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags)ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
|