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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1325939
30.03.2023|Projekt-ID 254812|Meldungsnummer 1325939|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  30.03.2023
Publikationsdatum Simap: 30.03.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft,
Organisator: Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,  4410  Liestal,  Schweiz,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Allschwil - Ersatzneubau Sekundarschule Allschwil, GP-Mandat
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Projektierung und Realisierung

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71221000 - Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ARGE GKJBM, c/o Jaeger Baumanagement AG, Schindlerstrasse 26,  8006  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Mit Beschluss des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft vom 5. April 2022 wurde der Beitrag MOSAIK von Gunz & Künzle Architekt*innen Zürich mit Hager Partner AG Landschaftsarchitektur und Pirmin Jung Schweiz AG Holzbauingenieure im ersten Rang des Architektur-Projektwettbewerbs bestätigt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.03.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.