Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
30.03.2023 Publikationsdatum Simap: 30.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft, Organisator: Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,
4410
Liestal,
Schweiz,
E-Mail:
zbs@bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Allschwil - Ersatzneubau Sekundarschule Allschwil, GP-Mandat
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Projektierung und Realisierung
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71221000 - Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ARGE GKJBM, c/o Jaeger Baumanagement AG, Schindlerstrasse 26,
8006
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Mit Beschluss des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft vom 5. April 2022 wurde der Beitrag MOSAIK von Gunz & Künzle Architekt*innen Zürich mit Hager Partner AG Landschaftsarchitektur und Pirmin Jung Schweiz AG Holzbauingenieure im ersten Rang des Architektur-Projektwettbewerbs bestätigt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.03.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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