Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
25.03.2023 Publikationsdatum Simap: 25.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universitätsspital Basel
Beschaffungsstelle/Organisator: Universitätsspital Basel medizinische Genetik, Klingelbergstrasse 23,
4031
Basel,
Schweiz,
E-Mail:
sara.ackermann@usb.ch,
URL
www.usb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Genomsequenziersystem NovaSeq6000Dx
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38434500 - Biochemische Analysegeräte, | | 38434540 - Biomedizinische Geräte |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Illumina Switzerland GmbH, Mühlebachstrasse 23,
8008
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 969'908.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Medizinische Genetik ersetzt ein bestehendes Gerät altersbedingt. Mit dem neuen Gerät soll eine Sequenzierplattform bereitgestellt werden, die auch anderen Einheiten im Department Theragnostik zur Verfügung steht, wie z.B. der Molekularpathologie, der Labormedizin und der Hämatologie. Aufgrund des antizipierten Probenaufkommens benötigen wir ein Gerä, das mindestens 200-300 Proben pro Woche bewältigen kann. Die Spezifikationen der NGS-Systeme anderer Anbieter am Markt wurden geprüft, mit dem Ergebnis, dass nur das NovaSeq6000Dx von Illumina Switzerland GmbH für die Anforderungen des USB und den bereichsübergreifenden Einsatz in Frage kommt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 23.03.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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