Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 29.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, Campus Meielen, Eichenweg 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,
zu Hdn. von
Projekt (23017) 609 Offer Management Dienstleistungen, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 13.04.2023
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 08.05.2023 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 11.05.2023, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (23017) 609 Offer Management Dienstleistungen
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (23017) 609
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 75100000 - Dienstleistungen der Verwaltung, | | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, | | 79410000 - Unternehmens- und Managementberatung |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Mit der vorliegenden Ausschreibung werden drei (3) erfahrene und kompetente Partner gesucht, welche das BIT in den Jahren 2023 bis 2028 in Form von Dienstleistungen im Offer Management unterstützen.
Mit den Zuschlagsempfängern wird jeweils ein Rahmenvertrag erstellt.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Der Erbringungsort der Dienstleistungen wird im jeweiligen Abruf bzw. Einzelvertrag geregelt. Grundsätzlich wird zwischen On-Site (vor Ort) und Off-Site (nicht vor Ort) Einsatz unterschieden. Bei einem On-Site Einsatz, ist die Leistung in den Räumen des BIT im Campus Meielen in Zollikofen zu erbringen.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Einzelverträge werden maximal auf die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen. Dies bedeutet, dass Einzelverträge über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden können.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Sämtliche Leistungen sind optional.
Total optionales Beschaffungsvolumen: CHF 6'750'000.- exkl. MwSt.
2.10 Zuschlagskriterien- ZK 1.1 Erfahrung Offer Management
Gewichtung 30%
ZK 1.2 Erfahrung agile Methoden
Gewichtung 15% ZK 1.3 Erfahrung Grossunternehmen
Gewichtung 15% ZK 2 Maximaler Stundensatz
Gewichtung 40% Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in Ziffer 5 des Pflichtenhefts und im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Beginn: 3. Quartal 2023, Ende: 3. Quartal 2028
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die in Anhang 1 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite: https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/efv/erechnung/aktuell.html
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK 01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis: Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 02 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis: SPOC und Stellvertretung im Bemerkungsfeld im Anhang 1 eintragen: Name, Vorname, E-Mail, Telefonnummer, Funktionsbezeichnung.
EK 03 Sprachkenntnisse der zum Einsatz gelangenden Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, Mitarbeitende einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) auf Niveau Muttersprache kommunizieren und die Angebots- und Vertragsdokumente in deutscher Sprache erstellen und abliefern können. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 04 Personensicherheitsprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 05 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Die Einarbeitungszeit für die Ersatzperson sowie die Aufwände die während der Übergangszeit entstehen werden durch den Anbieter übernommen. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 06 Akzeptanz der AGB der Bundes Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für: - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021) Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 07 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf in Anhang 03 vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 08 Erfahrung des Anbieters Der Anbieter weist nach, dass er Erfahrung in der Erbringung von Dienstleistungen im Werk- oder Auftragsverhältnis hat, welche mit den im Pflichtenheft Kap. 3.5 aufgeführten Dienstleistungen im Bereich Offer- oder Projektmanagement, resp. in der Führung oder Unterstützungen von Projekten/Vorhaben im ICT Bereich vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand 2 Referenzen nach die nicht älter als 5 Jahre sind (zum Zeitpunkt der Angebotserstellung). Der Anbieter muss als Vertragsnehmer den Auftrag ausgeführt haben, mindestens 1 Referenz darf nicht von Subunternehmer erbracht worden sein. Nachweis: Weisen Sie die Erfüllung dieses Kriteriums nach, indem Sie pro Referenz den Anhang 04 "Referenzblatt" ausfüllen und beilegen. Wichtig: Hinweise im Referenzblatt sind zu befolgen.
EK 09 Personelle Ressourcen Der Anbieter weist nach, dass er zur Zeit der Angebotserstellung selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche im Umfang von Total mind. 160 % Stellenprozent verfügbar sind um die Dienstleistungen gemäss Pflichtenheft zu erfüllen. Sämtliche Mitarbeitenden weisen mindestens 2 oder mehr Jahre Erfahrung im Offer- oder Projektmanagement, resp. in der Führung oder Unterstützungen von Projekten/Vorhaben im ICT Bereich aus. Nachweis: Weisen Sie die Erfüllung dieses Kriteriums nach, indem Sie pro Mitarbeitende/r den Anhang 05 "Referenzblatt Personenprofil" ausfüllen und beilegen.
EK 10 Haftung Bestätigung, dass der Anbieter die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge übernehmen wird. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 29.03.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: In der Vorankündigung vom 16.02.2023 (Simap Meldungsnr.: 1316697) wurde am Markt abgeklärt, ob ein Bedarf an Ausschreibungsunterlagen in der Amtssprache Französisch besteht. Da kein Bedarf gemeldet wurde, sind die Ausschreibungsunterlagen ausschliesslich in deutscher Sprache erhältlich. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
4.6 Sonstige Angaben- Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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