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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1326131
27.03.2023|Projekt-ID 247492|Meldungsnummer 1326131|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.03.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern / Amt für Grundstücke und Gebäude
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern,  zu Hdn. von Pauline Wildi, Reiterstrasse 11,  3013  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 633 34 11,  E-Mail:  info.agg@be.ch,  URL www.be.ch/agg

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Bern, Sidlerstrasse 5, JUP 2022-2024 , Sanierung Einsteinterrasse - BKP 463 Oberbau
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Sanierung der Einsteinterrasse (Flachdach / 4'200 m2) mit Nutzlastbeschränkung
- Ersatz defekte Zementplatten inkl. Wiederverwendung bestehende Zementplatten
- Erneuerung der Entwässerungsrinnen
- Einbau Leerrohre für Beleuchtung
- Ausführung in 2 Etappen: 2023 und 2024

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 463 - Oberbau
Normpositionen-Katalog (NPK): 181 - Garten- und Landschaftsbau

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Linder Gartenbau AG, Aumattweg 29,  3613  Steffisburg,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 549'166.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: vorteilhaftestes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 29.11.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1298339

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.03.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.