Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 27.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern /
Amt für Grundstücke und Gebäude
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern,
zu Hdn. von
Pauline Wildi, Reiterstrasse 11,
3013
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 633 34 11,
E-Mail:
info.agg@be.ch,
URL
www.be.ch/agg
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bern, Sidlerstrasse 5, JUP 2022-2024 , Sanierung Einsteinterrasse - BKP 463 Oberbau
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Sanierung der Einsteinterrasse (Flachdach / 4'200 m2) mit Nutzlastbeschränkung
- Ersatz defekte Zementplatten inkl. Wiederverwendung bestehende Zementplatten - Erneuerung der Entwässerungsrinnen - Einbau Leerrohre für Beleuchtung - Ausführung in 2 Etappen: 2023 und 2024
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 463 - Oberbau |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 181 - Garten- und Landschaftsbau |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Linder Gartenbau AG, Aumattweg 29,
3613
Steffisburg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 549'166.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: vorteilhaftestes Angebot
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 29.11.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1298339
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.03.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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