Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 31.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt Projektieren + Realisieren,
zu Hdn. von
Elena Bill, Walcheplatz 2,
8090
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
043 259 31 05,
E-Mail:
elena.bill@bd.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Fällanden, Betriebskonzept Zürichstrasse
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Projektierung und Realisierung (SIA-Phasen 31 – 53): Instandsetzung Fahrbahn mit Anpassung Strassengeometrie, Anpassung Entwässerung und Anpassung Beleuchtung, Fussgängerquerungen, Radstreifen, hindernisfreier Ausbau und/oder Rückbau von Bushaltestellen, Neubau Stützmauern, Anpassung Lärmschutzwand, Gestaltungselemente und Massnahmen zur Hitzeminderung.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Rothpletz, Lienhard + Cie AG, Limmatstrasse 50,
8005
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 651'679.24 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 12.08.2022
im Publikationsorgan: simap.ch und Decision Advisor
Meldungsnummer
1277399
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.03.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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