Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 29.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG, Procurement & Claim Management
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG, Procurement & Claim Management,
zu Hdn. von
Gregory Hemmen, Bleichemattstrasse 31,
5001
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
+41585802756,
E-Mail:
bau@swissgrid.ch,
URL
www.swissgrid.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 14.04.2023
- Bemerkungen: Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen bis zur oben angegebenen Frist ausschliesslich über die Ariba Event Messenger Funktion eingereicht werden.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 12.05.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebot muss über SAP Ariba fristgereicht hochgeladen werden. Angebote dürfen nicht physisch (in Papierform) eingereicht oder persönlich überbracht werden.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 15.05.2023, Bemerkungen:
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- CH S065 UW Mettlen (LU), Lärmschutz
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- Doc1375597519
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 45232220 - Bau von Unterwerken, | | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau, | | 45443000 - Fassadenarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Swissgrid errichtet im Unterwerk Mettlen eine neue 380-/220-kV-Transformation als Ersatz und Erweiterung der bestehenden 600-MVA-Transformatorbank mit einer Reserve-Phase. Neu sind zwei 380-/220-kV-Transformatorbänke mit je 800 MVA Durchgangsleistung vorgesehen und mit einer Reservephase, welche für beide Transformationen eingesetzt werden kann.
Die vorliegende Ausschreibung «AP 6, Lärmschutzverkleidungen» umfasst die Realisierung der Lärmschutzverkleidungen bei den Transformatoren (Trenn- und Rückwände) und an der Lärmschutzwand. Weitere detailliertere Informationen siehe C-Dokumentation
2.7 Ort der Ausführung- Kanton Luzern, Gemeinde Inwil
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.07.2023, Ende: 31.12.2025
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- ZK1: Preis
Gewichtung 60
ZK2: Referenzen Baustellenleiter/in
Gewichtung 15 ZK3: Gefährdungsermittlung und konkrete Massnahmen
Gewichtung 15 ZK4: Ökologische Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung
Gewichtung 10
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 03.07.2023 und Ende 31.12.2025
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Anmeldung im SAP Ariba Network (kostenloser Account), Einreichen der Qualifizierungsfragebögen und des Angebotes via SAP Ariba. Detaillierte Informationen betreffend der Nutzung von SAP Ariba (Anlegen Account, Download der Unterlagen, Qualifizierung, Einreichen des Angebotes etc.) sind in dem auf simap.ch hinterlegten Merkblatt zusammengestellt.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Vertragsentwurf
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen (gemäss Dokument "0_Verfahrensanweisung")
3.6 Subunternehmer- zugelassen (gemäss Dokument "0_Verfahrensanweisung")
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Qualifizierung und Registrierung im Ariba Business Network EK2: Akzeptanz des Vertragsentwurfs EK3: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit EK4: Teilnahmeanspruch mit Marktzutritt EK5: Erfahrung Anbieterin
TS1: Sprachkenntnisse Baustellenleiter/in TS2: Bestätigung der Einhaltung der technischen Anforderungen an die Akustik und Mechanik gemäss C- und D-Dokumentation
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 29.03.2023
bis
12.05.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
4.3 Begehungen- Keine
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- SIMAP
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
|