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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1327039
29.03.2023|Projekt-ID 254949|Meldungsnummer 1327039|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 29.03.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG, Procurement & Claim Management
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG, Procurement & Claim Management,  zu Hdn. von Gregory Hemmen, Bleichemattstrasse 31,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  +41585802756,  E-Mail:  bau@swissgrid.ch,  URL www.swissgrid.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

14.04.2023
Bemerkungen: Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen bis zur oben angegebenen Frist ausschliesslich über die Ariba Event Messenger Funktion eingereicht werden.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 12.05.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das Angebot muss über SAP Ariba fristgereicht hochgeladen werden. Angebote dürfen nicht physisch (in Papierform) eingereicht oder persönlich überbracht werden.

1.5 Datum der Offertöffnung:

15.05.2023, Bemerkungen:  Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

CH S065 UW Mettlen (LU), Lärmschutz

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

Doc1375597519

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45232220 - Bau von Unterwerken,
45210000 - Bauleistungen im Hochbau,
45443000 - Fassadenarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Swissgrid errichtet im Unterwerk Mettlen eine neue 380-/220-kV-Transformation als Ersatz und Erweiterung der bestehenden 600-MVA-Transformatorbank mit einer Reserve-Phase. Neu sind zwei 380-/220-kV-Transformatorbänke mit je 800 MVA Durchgangsleistung vorgesehen und mit einer Reservephase, welche für beide Transformationen eingesetzt werden kann.
Die vorliegende Ausschreibung «AP 6, Lärmschutzverkleidungen» umfasst die Realisierung der Lärmschutzverkleidungen bei den Transformatoren (Trenn- und Rückwände) und an der Lärmschutzwand.
Weitere detailliertere Informationen siehe C-Dokumentation

2.7 Ort der Ausführung

Kanton Luzern, Gemeinde Inwil

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.07.2023, Ende: 31.12.2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1: Preis  Gewichtung 60 
ZK2: Referenzen Baustellenleiter/in  Gewichtung 15 
ZK3: Gefährdungsermittlung und konkrete Massnahmen  Gewichtung 15 
ZK4: Ökologische Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung  Gewichtung 10 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 03.07.2023 und Ende 31.12.2025

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Anmeldung im SAP Ariba Network (kostenloser Account), Einreichen der Qualifizierungsfragebögen und des Angebotes via SAP Ariba. Detaillierte Informationen betreffend der Nutzung von SAP Ariba (Anlegen Account, Download der Unterlagen, Qualifizierung, Einreichen des Angebotes etc.) sind in dem auf simap.ch hinterlegten Merkblatt zusammengestellt.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Vertragsentwurf

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

Nicht zugelassen (gemäss Dokument "0_Verfahrensanweisung")

3.6 Subunternehmer

zugelassen (gemäss Dokument "0_Verfahrensanweisung")

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Qualifizierung und Registrierung im Ariba Business Network
EK2: Akzeptanz des Vertragsentwurfs
EK3: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK4: Teilnahmeanspruch mit Marktzutritt
EK5: Erfahrung Anbieterin

TS1: Sprachkenntnisse Baustellenleiter/in
TS2: Bestätigung der Einhaltung der technischen Anforderungen an die Akustik und Mechanik gemäss C- und D-Dokumentation

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 29.03.2023  bis  12.05.2023
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

4.3 Begehungen

Keine

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

SIMAP

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.