Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 31.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG,
zu Hdn. von
Nadina Rothe, Bleichemattstrasse 31,
5001
Aarau,
Schweiz,
E-Mail:
ausschreibungen-IT@swissgrid.ch,
URL
www.swissgrid.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Cheap Storage Solution
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Mit der vorliegenden Ausschreibung «Cheap Storage Solution» verfolgt Swissgrid das Ziel, die Daten, welche nicht mehr verändert und / oder selten gebraucht werden, auf eine kosteneffiziente Speicherlösung zu verschieben. Die Speicherlösung muss in der Lage sein die Speicher zu replizieren.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 203925
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 30234500 - Arbeitsspeichermedien, | | 72317000 - Datenspeicherung, | | 72541100 - Speichererweiterung |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
23.02.2023
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1318627
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
3.7 Eignungskriterien
Anstatt
:
A2.1_Anforderungen NF-28, "Speicher Ein Hot-Swap von 2.5 Zoll SATA oder SSD ist möglich": Muss
Muss es heissen
:
A2.1_Anforderungen NF-28, "Speicher Ein Hot-Swap von 2.5 Zoll oder 3.5 Zoll SATA oder SSD ist möglich": Muss
4.2 zu berichtigende DatenFrist für die Einreichung des AngebotesBisher: 19.04.2023 17:00 Neu: 03.05.2023 17:00
Datum der OffertöffnungBisher: 20.04.2023 Neu: 03.05.2023 17:00
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 56 Abs.1, BöB innert 20 Tagen nach seiner Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die Gründe für die Beschwerde und die vorliegenden Beweismittel enthalten und von der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung unterzeichnet sein. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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