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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1327337
30.03.2023|Projekt-ID 254881|Meldungsnummer 1327337|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 30.03.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeindewerke Rüti
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindewerke Rüti,  zu Hdn. von Daniel Beeler, Werkstrasse 27,  8630  Rüti,  Schweiz,  Telefon:  055 251 53 53,  E-Mail:  d.beeler@gwrueti.ch,  URL www.gwrueti.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Angebote sind an folgende Adresse zu schicken
Andy Wickart Haustechnik AG,  zu Hdn. von Herr Roman Kern, Oberdorf 5,  6313  Finstersee,  Schweiz

1.3 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Energieverbund Rüti - BKP 211 Baumeisterarbeiten

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Baumeisterarbeiten (Abbruch / Neubau) Werkhof und (Neubau) Energy-Hub

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

9351

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 211 - Baumeisterarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 310 - Baumeisterarbeiten

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   27.03.2023

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken
Anstatt :   Andy Wickart Haustechnik AG
Oberdorf 5
6313 Rüti
Muss es heissen :   Andy Wickart Haustechnik AG
Oberdorf 5
6313 Finstersee

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.