Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 31.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universität Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Universität Zürich, Portfoliomanagement Assetmanagement,
zu Hdn. von
Beat Aeschlimann, Pfingstweidstrasse 60 B,
8005
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)44 635 41 05,
E-Mail:
ausschreibungen@pfm.uzh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Lieferung von 2 Bandwaschautomaten Campus Irchel
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Mensa der Universität Zürich plant die Beschaffung von 2 Bandwaschautomaten.
Eine Bandwaschmaschine ist für die Reinigung des Geschirrs der Gäste (Table Top) vorgesehen. Die zweite Bandwaschmaschine für die Reinigung des Schwarzgeschirrs und Behältnisse. Aufgrund der grossen Anzahl von Mahlzeiten, werden hohe Anforderungen an die Maschinen gestellt.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 39314000 - Industrielle Kücheneinrichtungen, | | 39711200 - Küchenmaschinen, | | 45212500 - Umbau von Küchen oder Restaurants, | | 39713100 - Geschirrspülmaschinen, | | 42959000 - Geschirrspülmaschinen, nicht für den Hausgebrauch |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Meiko (Suisse) AG, Industriestrasse 9,
8117
Fällanden,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 275'813.00 ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 30.01.2023
Meldungsnummer
1312929
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.03.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Eröffnung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach 1226, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist eizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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