Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 05.04.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baden AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baden AG,
zu Hdn. von
Mathias Wenger, Im Ergel 1,
5404
Baden,
Schweiz,
E-Mail:
mathias.wenger@ksb.ch,
URL
www.ksb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Kantonsspital Baden AG,
zu Hdn. von
Daniel Leimgruber, Im Ergel 1,
5404
Baden,
Schweiz,
E-Mail:
daniel.leimgruber@ksb.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 24.04.2023
- Bemerkungen: Voraussichtliche Abgabe der Antworten zu den eingereichten Fragen bis am 28.04.2023
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 23.05.2023
1.5 Datum der Offertöffnung:- 24.05.2023, Ort:
Kantonsspital Baden AG, Bemerkungen:
nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Patientenuniversalterminal PUT
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 85100000 - Dienstleistungen des Gesundheitswesens, | | 72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software, | | 51300000 - Installation von Kommunikationsgeräten, | | 48219700 - Kommunikationsserversoftwarepaket, | | 50334400 - Wartung von Kommunikationssystemen, | | 32573000 - Kommunikationssteuerungssystem, | | 48500000 - Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket |
Baukostenplannummer (BKP): | 2353 - Informatikanlagen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Beschaffung Patientenuniversalterminals (PUT) für den Spital-Neubau Agnes.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Kantonsspital Baden AG
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 31.08.2023, Ende: 31.08.2028
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Betrieb, Wartung und Ausbau der Patientenuniversalterminal-Lösung.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 30%
Erfüllungsgrad der Funktionalen Anforderungen
Gewichtung 20% Lösungskonzept
Gewichtung 10% Referenzen
Gewichtung 10% Angebotspräsentation
Gewichtung 20% Referenzbesuche
Gewichtung 10%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 31.08.2023 und Ende 31.12.2024
- Bemerkungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.6 Subunternehmer- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.8 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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