Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 31.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kinderspital Zürich - Eleonorenstiftung Neubau
Beschaffungsstelle/Organisator: Kinderspital Zürich - Eleonorenstiftung Neubau,
zu Hdn. von
Urs Rüegg, Steinwiesstrasse 75,
8032
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 266 33 22,
Fax:
+41 44 266 71 62,
E-Mail:
urs.rueegg@kispi.uzh.ch,
URL
https://www.kispi.uzh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 700.0 Röntgengeräte
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Schulung gemäss den Losen beschriebenen Röntgengeräte mit allen notwendigen Systemkomponenten und Zubehörteilen.
-
Los-Nr
1
- Kurze Beschreibung: Röntgengeräte - Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Schulung von zwei digitalen Röntgengeräten sowie einem Kombigerät Röntgen/Durchleuchten
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33111000 - Röntgengeräte, | | 33100000 - Medizinische Geräte |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Philips AG, Seestrasse 87,
8810
Horgen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 702'899.00 ohne MWSt. Bemerkung: Vergabe der Posion 1 (Röntgen 1+2) exkl. Posision 2 (Durchleuchten)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Vorteilhaftestes Angebot gemäss den festgelegten Zusatzkriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 05.12.2022
Meldungsnummer
1302211
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 31.03.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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