Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 30.03.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG,
zu Hdn. von
Jürg Wolfsteiner, Postfach,
8058
Zürich-Flughafen,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0) 43 816 38 66,
E-Mail:
juerg.wolfsteiner@zurich-airport.com
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 12.04.2023
- Bemerkungen: Sämtliche Fragen müssen via simap Plattform gestellt werden. Es werden keine direkt gestellten Fragen beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 09.05.2023 Uhrzeit: 12:00
1.5 Datum der Offertöffnung:- 10.05.2023, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- Betrieb eigenentwickelte Webapplikationen
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Flughafen Zürich AG sucht einen ICT-Dienstleister, welcher die eigenentwickelten
Webapplikationen supportet, betreibt und zusammen mit der Flughafen Zürich AG weiterentwickelt. Zurzeit sind die Applikationen in unserem eigenen Rechenzentrum und zum Teil in der MS Azure Public Cloud gehostet. Ziel ist es sämtliche Applikationen in die MS Azure Public Cloud zu verlagern. Der Betrieb (Betrieb, Support, Wartung und Entwicklungen) benötigen 2.50 Stellenprozente. Ein Arbeitstag pro Woche müssen die Mitarbeitenden vor Ort bei der FZAG sein. Die restliche Arbeitszeit kann Remote geleistet werden.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Zürich Flughafen
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.06.2023, Ende: 29.05.2026
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Kosten Betrieb
Gewichtung 25
Kosten Entwicklung
Gewichtung 25 Leistungsverzeichnis
Gewichtung 40 Referenzen
Gewichtung 10
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.06.2023 und Ende 29.05.2026
3. Bedingungen3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.5 Bietergemeinschaft- nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer- Subunternehmer sind zugelassen, müssen aber von der Flughafen Zürich AG freigegeben
werden
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 30.03.2023
bis
05.05.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Es gelten die AGB ICT FZAG Einkauf
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.6 Sonstige Angaben- Vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Entwicklungsarbeiten:
In diesem Falle gehört der Source Code und die Urheberrechte der Flughafen Zürich AG. Nutzt der Anbieter bestehende eigene Libraries, tritt er ein generelles Nutzungs- und Veränderungsrecht dieser an die Flughafen Zürich AG ab.
Geheimhaltungsvereinbarung: Die ICT-Dokumente, welche für die Anbieter zur Angebotsabgabe relevant sind, werden den Anbietern nur gegen die rechtsgültige Unterzeichnung der Geheimhaltungsvereinbarung zugestellt.
Shortlist: Wir erstellen mit denjenigen Anbieter eine Shortlist, welche die grösste Aussicht auf einen Zuschlag haben
4.7 Offizielles Publikationsorgan- simap
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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